Nebentätigkeit erlaubt – aber nicht während der Krankheitszeit beim Hauptarbeitgeber Junus F. (Name geändert) arbeitete für einen Industriebetrieb aus Hamburg, hatte aber fast zwei Wochen vor dem Auftragsgespräch zwischen seiner Arbeitgeberin und der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg eine erste Krankschreibung eingereicht und war seitdem nicht mehr bei der Arbeit erschienen. Wie seine Vorgesetzte Frau C. wusste,
↧