Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Heim- und Handwerkern gestärkt. Bei mangelhaftem Material und dadurch entstehenden Folgekosten muss der Händler aufkommen. Kunden müssen sich nicht mehr abwimmeln lassen. Viele Bauherren und Sanierer kennen den Ärger: Im Frühjahr haben sie das neue Parkett, die Türen, Tapeten oder Teppichböden günstig vom Baumarkt oder via Internet gekauft.
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