22.04.2014, München/Saarbrücken – In dem Rechtsstreit zwischen einer Rechtsanwältin für Familienrecht und dem in der Gemeinde getrennt lebender Eltern bekannten ehemaligen Zeitschriftenherausgeber Jörg M. (der presseblog berichtete) haben die Beteiligten einen so genannten Vergleich geschlossen, durch den der Rechtsstreit im Wege gegenseitigen Nachgebens beigelegt wird. Die Existenz eines Vergleichs (der presseblog berichtete) hat Jörg M.,
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